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Annika VoglerZuletzt geprüft am 26. Oktober 2026Quellen: StVG, EStG und Lohnsteuer-Handbuch
Diese Seite entstand aus einer einzigen Irritation: Jeder Leasinganbieter rechnet vor, wie viel man spart, und keiner rechnet den letzten Schritt mit. Also wurde der Erlass gelesen und nachgerechnet.

Wer dahintersteckt

Annika Vogler beschäftigt sich seit 2016 mit den tatsächlichen Kosten von Mobilität. Die Arbeitsweise hier ist denkbar unspektakulär: Steuerregeln kommen aus dem amtlichen Lohnsteuer-Handbuch und den Gesetzestexten, nicht aus Anbieterbroschüren – und jede Zahl im Rechner lässt sich im Text nachvollziehen.

Die fünf Regeln dieser Redaktion

  • Fundstelle statt Formulierung. § 1 Absatz 3 StVG, § 3 Nummer 37 EStG, die Erlasse vom 9. Januar 2020 – sie werden zitiert, nicht zusammengefasst.
  • Der Rechner zeigt seinen Rechenweg. Nicht nur das Ergebnis, sondern auch die Zwischenschritte: vierteln, abrunden, ein Prozent.
  • Vereinfachungen heißen Vereinfachungen. Die 40-Prozent-Regel gilt ausdrücklich für 36 Monate; steht im Rechner eine andere Laufzeit, sagt er das.
  • Anbieterpreise fehlen bewusst. Leasingraten sind Verhandlungssache und waren aus keiner Primärquelle zu belegen – deshalb gibst du sie selbst ein.
  • Keine Steuerberatung. Die Seite zeigt, wo das Geld steckt. Ob deine persönliche Grenzbelastung 38 oder 44 Prozent beträgt, beantwortet sie nicht.

Finanzierung

Es gibt keine Partnerlinks zu Leasinganbietern, keine Vermittlung und keinen Shop. Das ist bei diesem Thema keine Nebensache: Eine Seite, die an Leasingabschlüssen verdient, hat keinen Anlass, die 40-Prozent-Regel zu erwähnen. Ändert sich daran etwas, steht es hier – vorher.