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Annika VoglerZuletzt geprüft am 26. Oktober 2026Quellen: StVG, EStG und Lohnsteuer-Handbuch
Besonders willkommen: Hinweise auf geänderte Erlasse und Vertragsklauseln, die der Rechner noch nicht kennt.

Schreib der Redaktion

Per E-Mail an [email protected]. Drei Arten von Nachrichten sind hier besonders nützlich:

  • Eine Vorschrift hat sich geändert – gern mit Fundstelle.
  • Dein Leasingvertrag enthält eine Regelung, die der Rechner nicht abbildet.
  • Eine Zahl auf dieser Seite stimmt nicht mit deiner Abrechnung überein.

Worauf es keine Antwort gibt

Keine individuelle Steuerberatung – dafür fehlt die Zulassung und die Kenntnis deiner Verhältnisse. Keine Vermittlung von Leasingverträgen. Und keine Auskunft darüber, welcher Anbieter der beste ist: Dazu müssten Verträge verglichen werden, die nicht öffentlich sind.