E-Bike kaufen oder leasen: die Rechnung mit allen vier Posten

Annika VoglerZuletzt geprüft am 26. Oktober 2026Quellen: StVG, EStG und Lohnsteuer-Handbuch
Wer ein E-Bike kaufen will, vergleicht meistens Modelle und selten Finanzierungswege – dabei entscheidet der zweite Punkt über mehrere hundert Euro. Diese Seite rechnet Dienstrad-Leasing gegen den Barkauf, mit den tatsächlichen Steuerregeln und ohne Prospektzahlen.
Dienstrad-Leasing: was bleibt netto übrig?

Wer ein E-Bike kaufen will, rechnet meist an der falschen Stelle

Leasinganbieter werben mit Ersparnissen von 30 bis 40 Prozent, wenn man statt zu zahlen über die Firma ein E-Bike kaufen kann. Diese Zahl entsteht, indem man die Bruttogehaltsumwandlung mit der eigenen Steuerlast verrechnet – und den letzten Schritt weglässt: den Kauf am Ende der Laufzeit. Genau dort sitzt eine Steuerregel, die den Vorteil spürbar zusammenschiebt.

1Gehalt sinktum die Leasingrate,brutto.2Geldwerter Vorteil1 % eines Viertels desUVP.336 MonateNettokosten laufen.4Restwertkaufund dessen Besteuerung.
Vier Schritte – die meisten Rechnungen im Netz hören nach dem dritten auf.

Die 0,25-Prozent-Regel, wortgenau

Die Bewertung steht in den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9. Januar 2020 (BStBl I S. 174). Randnummer 2 legt fest, dass bei einer erstmaligen Überlassung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 ab dem 1. Januar 2020 als monatlicher Durchschnittswert „1 % eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung“ anzusetzen ist – einschließlich Umsatzsteuer.

UVP3 499 €+Viertel874,75 €=8 € im Monat
Erst vierteln, dann auf volle 100 Euro abrunden (800 €), davon 1 %. Die Reihenfolge steht so im Erlass.

Randnummer 3 desselben Erlasses hält fest, dass die Freigrenze für Sachbezüge nach § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG hier nicht anzuwenden ist – die acht Euro verschwinden also nicht unter einer Bagatellgrenze.

Die Falle am Ende: 40 Prozent

Nach der Laufzeit bieten Anbieter den Kauf zu etwa 10 Prozent des ursprünglichen Preises an. Steuerlich ist der Maßstab aber nicht dieser Preis, sondern der übliche Endpreis. Das Lohnsteuer-Handbuch erlaubt dazu eine Vereinfachung: Es sei „nicht zu beanstanden“, den üblichen Endpreis eines Rades, das nach 36 Monaten übereignet wird, mit 40 % der auf volle 100 Euro abgerundeten UVP zu bewerten. Die Differenz zum tatsächlichen Kaufpreis ist Arbeitslohn von dritter Seite.

UVPAusgangspunkt3499 €Üblicher Endpreis nach 36 Monaten40 % von 3 400 €1360 €Kaufpreis beim Anbieter10 % vom UVP350 €Zu versteuernder Vorteildie Differenz1010 €
Bei einem UVP von 3 499 Euro. Der vierte Balken ist der, der in Werberechnungen fehlt.

Mit den Voreinstellungen des Rechners – 3 499 Euro UVP, 89 Euro Rate, 36 Monate, 40 Prozent Grenzbelastung, Kauf zu 10 Prozent – kostet das Rad insgesamt 2 791,54 Euro statt 3 499 Euro. Die Ersparnis beträgt 707,46 Euro, also 20,2 Prozent. Das ist deutlich weniger als die beworbenen 40 Prozent, aber immer noch echtes Geld.

Ein Satz im Vertrag verschiebt das Ergebnis

Der Anbieter kann die Differenz nach § 37b Absatz 1 EStG pauschal versteuern. Dann fällt für dich gar nichts an, und aus 2 791,54 Euro werden 2 387,50 Euro – ein Unterschied von 404 Euro, der nur davon abhängt, was im Vertrag steht. Stell die Frage vor der Unterschrift, nicht nach 36 Monaten. Im Rechner oben ist das die letzte Auswahl.

Steuerfrei ein E-Bike kaufen – den Fall gibt es

Es gibt einen Fall, in dem keine dieser Rechnungen nötig ist. § 3 Nummer 37 EStG stellt Vorteile steuerfrei, die „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads gewährt werden, sofern es kein Kraftfahrzeug ist. Übersetzt: Wenn der Arbeitgeber das Rad obendrauf gibt statt gegen Gehaltsverzicht, gibt es weder geldwerten Vorteil noch Steuer darauf.

Zusätzlich zum Gehaltsteuerfrei§ 3 Nr. 37 EStG.Kein geldwerter Vorteil.Nur für Fahrräder, nicht Kfz.Gehaltsumwandlung0,25 % des UVP1 % eines Viertels, Rdnr. 2.Freigrenze gilt nicht.Rechner oben.Restwertkauf40-%-MaßstabNicht der Kaufpreis zählt.Differenz ist Arbeitslohn.§ 37b kann sie abfangen.
Drei Konstellationen, drei völlig verschiedene Rechnungen.

Was der Rechner nicht weiß

Wer ein E-Bike kaufen oder leasen vergleicht, muss drei Dinge selbst beisteuern. Er kennt deine Grenzbelastung nicht – sie hängt von Einkommen, Steuerklasse und Sozialversicherungsgrenzen ab, und 40 Prozent ist nur ein häufiger Wert. Er kennt auch die Vertragsdetails nicht: Versicherungspakete, Inspektionen und Serviceleistungen stecken oft in der Rate und machen den Vergleich mit dem nackten Listenpreis unfair. Und er ersetzt keine Steuerberatung – er zeigt nur, an welchen vier Stellen das Geld steckt.

Häufige Fragen

Soll ich ein E-Bike kaufen oder leasen?

Mit den Voreinstellungen des Rechners auf dieser Seite kostet ein Rad mit 3 499 Euro UVP insgesamt 2 791,54 Euro statt 3 499 Euro – eine Ersparnis von 707,46 Euro oder 20,2 Prozent. Die oft beworbenen 40 Prozent kommen zustande, wenn man die Besteuerung des Restwertkaufs weglässt.

Wie wird ein Dienstrad versteuert?

Mit 1 Prozent eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung pro Monat – so die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9. Januar 2020.

Was kostet der Kauf am Ende der Laufzeit?

Der Anbieter verlangt oft rund 10 Prozent des UVP. Steuerlich gilt aber ein üblicher Endpreis von 40 Prozent der abgerundeten UVP nach 36 Monaten; die Differenz ist Arbeitslohn von dritter Seite, sofern sie nicht pauschal nach § 37b EStG versteuert wird.

Kann ich über die Firma steuerfrei ein E-Bike kaufen?

Ja. Nach § 3 Nummer 37 EStG sind Vorteile steuerfrei, wenn das Rad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen wird – also nicht gegen Gehaltsverzicht.