E-Bike kaufen oder leasen: die Rechnung mit allen vier Posten
Wer ein E-Bike kaufen will, rechnet meist an der falschen Stelle
Leasinganbieter werben mit Ersparnissen von 30 bis 40 Prozent, wenn man statt zu zahlen über die Firma ein E-Bike kaufen kann. Diese Zahl entsteht, indem man die Bruttogehaltsumwandlung mit der eigenen Steuerlast verrechnet – und den letzten Schritt weglässt: den Kauf am Ende der Laufzeit. Genau dort sitzt eine Steuerregel, die den Vorteil spürbar zusammenschiebt.
Die 0,25-Prozent-Regel, wortgenau
Die Bewertung steht in den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9. Januar 2020 (BStBl I S. 174). Randnummer 2 legt fest, dass bei einer erstmaligen Überlassung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 ab dem 1. Januar 2020 als monatlicher Durchschnittswert „1 % eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung“ anzusetzen ist – einschließlich Umsatzsteuer.
Randnummer 3 desselben Erlasses hält fest, dass die Freigrenze für Sachbezüge nach § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG hier nicht anzuwenden ist – die acht Euro verschwinden also nicht unter einer Bagatellgrenze.
Die Falle am Ende: 40 Prozent
Nach der Laufzeit bieten Anbieter den Kauf zu etwa 10 Prozent des ursprünglichen Preises an. Steuerlich ist der Maßstab aber nicht dieser Preis, sondern der übliche Endpreis. Das Lohnsteuer-Handbuch erlaubt dazu eine Vereinfachung: Es sei „nicht zu beanstanden“, den üblichen Endpreis eines Rades, das nach 36 Monaten übereignet wird, mit 40 % der auf volle 100 Euro abgerundeten UVP zu bewerten. Die Differenz zum tatsächlichen Kaufpreis ist Arbeitslohn von dritter Seite.
Mit den Voreinstellungen des Rechners – 3 499 Euro UVP, 89 Euro Rate, 36 Monate, 40 Prozent Grenzbelastung, Kauf zu 10 Prozent – kostet das Rad insgesamt 2 791,54 Euro statt 3 499 Euro. Die Ersparnis beträgt 707,46 Euro, also 20,2 Prozent. Das ist deutlich weniger als die beworbenen 40 Prozent, aber immer noch echtes Geld.
Ein Satz im Vertrag verschiebt das Ergebnis
Der Anbieter kann die Differenz nach § 37b Absatz 1 EStG pauschal versteuern. Dann fällt für dich gar nichts an, und aus 2 791,54 Euro werden 2 387,50 Euro – ein Unterschied von 404 Euro, der nur davon abhängt, was im Vertrag steht. Stell die Frage vor der Unterschrift, nicht nach 36 Monaten. Im Rechner oben ist das die letzte Auswahl.
Steuerfrei ein E-Bike kaufen – den Fall gibt es
Es gibt einen Fall, in dem keine dieser Rechnungen nötig ist. § 3 Nummer 37 EStG stellt Vorteile steuerfrei, die „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads gewährt werden, sofern es kein Kraftfahrzeug ist. Übersetzt: Wenn der Arbeitgeber das Rad obendrauf gibt statt gegen Gehaltsverzicht, gibt es weder geldwerten Vorteil noch Steuer darauf.
Was der Rechner nicht weiß
Wer ein E-Bike kaufen oder leasen vergleicht, muss drei Dinge selbst beisteuern. Er kennt deine Grenzbelastung nicht – sie hängt von Einkommen, Steuerklasse und Sozialversicherungsgrenzen ab, und 40 Prozent ist nur ein häufiger Wert. Er kennt auch die Vertragsdetails nicht: Versicherungspakete, Inspektionen und Serviceleistungen stecken oft in der Rate und machen den Vergleich mit dem nackten Listenpreis unfair. Und er ersetzt keine Steuerberatung – er zeigt nur, an welchen vier Stellen das Geld steckt.
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