E-Bike-Versicherung: Pflicht, Hausrat und die Diebstahllücke
Keine Pflicht, weil es ein Fahrrad ist
§ 1 Absatz 3 StVG nimmt Pedelecs ausdrücklich aus dem Begriff des Kraftfahrzeugs heraus und ordnet an: „Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden.“ Damit entfällt die Kfz-Haftpflichtpflicht, die für S-Pedelecs gilt. Haftung für Schäden an anderen läuft über die private Haftpflichtversicherung wie beim normalen Fahrrad.
Wo die Hausratversicherung aufhört
Der häufigste Irrtum: „Das Rad ist über den Hausrat mitversichert.“ Innerhalb der Wohnung oder des abgeschlossenen Kellers stimmt das meistens; draußen fast nie, oder nur über eine ausdrücklich vereinbarte Fahrradklausel und oft mit Nachtzeitklausel. Gestohlen wird das Rad aber genau dort, wo die Police aufhört.
Beim Dienstrad läuft die Versicherung oft mit
Leasingpakete enthalten häufig Versicherung und Inspektionen. Das ist praktisch – und es verzerrt den Preisvergleich mit dem nackten Listenpreis. Wenn du den Leasingrechner benutzt, lohnt es sich, den Wert dieser Leistungen grob zu beziffern und gedanklich vom Listenpreis abzuziehen; sonst vergleichst du zwei verschiedene Produkte.
Wenn getunt wurde
Eine Leistungssteigerung über die Grenzen des § 1 Absatz 3 StVG hinaus macht aus dem Pedelec rechtlich ein Kraftfahrzeug. Damit greift nicht mehr die Fahrrad-Logik, sondern die Pflicht zur Kfz-Haftpflicht – die für dieses Rad niemand abgeschlossen hat. Wer so unterwegs ist, haftet für Schäden an Dritten persönlich.