Lastenrad und Klapprad: zwei Antworten auf zwei Fragen

Annika VoglerZuletzt geprüft am 26. Oktober 2026Quellen: StVG, EStG und Lohnsteuer-Handbuch
Lastenrad und Klapprad lösen entgegengesetzte Probleme: das eine ersetzt den Kofferraum, das andere passt in die Bahn. Rechtlich sind beide ganz normale Fahrräder – solange sie innerhalb von 0,25 kW und 25 km/h bleiben.

Das Lastenrad

Ein elektrisches Lastenrad fällt unter dieselbe Ausnahme des § 1 Absatz 3 StVG wie jedes andere Pedelec: Die Vorschriften über Fahrräder gelten, es braucht weder Versicherungskennzeichen noch Fahrerlaubnis. Was sich ändert, ist alles Praktische.

Spricht dafürErsetzt für viele Wege das AutoKinder und Einkäufe in einer FahrtRechtlich ein normales FahrradAls Dienstrad leasbar wie jedes PedelecMuss gelöst seinAbstellplatz – das größte ProblemZulässiges Gesamtgewicht beachtenWendekreis und Breite im AlltagDiebstahlschutz für ein teures Rad
Der erste Punkt rechts entscheidet häufiger über den Kauf als der Preis.

Zwei Bauformen prägen den Markt. Ein Long John trägt die Last vorn zwischen Lenker und Vorderrad – übersichtlich, aber lang. Ein Longtail verlängert den Hinterbau – schmaler und wendiger, dafür sitzt die Last hinter dir. Beide sind beim zulässigen Gesamtgewicht ernst zu nehmen: Es steht im Handbuch und ist mit zwei Kindern und Einkauf schneller erreicht als gedacht.

Das Klapprad

Das Faltrad löst das Gegenteil: den letzten Kilometer nach dem Zug und die Frage, wohin mit dem Rad in einer kleinen Wohnung. Der Preis dafür sind kleine Laufräder, die Schlaglöcher deutlicher weitergeben, und ein Faltmechanismus, der ein Verschleißteil ist.

Long JohnLast vornSichtbare Ladung.Ruhiger Geradeauslauf.Braucht Platz.LongtailLast hintenSchmaler und wendiger.Vertraute Lenkung.Ladung außer Sicht.KlappradLast ist das RadPasst in Bahn und Flur.Kleine Laufräder.Faltmechanismus prüfen.
Drei Antworten auf drei verschiedene Fragen – keine davon ist ein Kompromiss.

Beim Falter zählt der Mechanismus mehr als der Rahmen

Prüfe beim Probefahren, ob das Rad nach dem Falten von selbst stehen bleibt und ob die Verriegelungen ohne Werkzeug spielfrei nachzustellen sind. Ein Faltgelenk mit Spiel ist kein Komfortproblem, sondern ein Sicherheitsproblem – und bei einem Rad mit Motor trägt es mehr Kraft als bei einem ohne.

Häufige Fragen

Braucht ein elektrisches Lastenrad eine Zulassung?

Nein, solange es die Grenzen des § 1 Absatz 3 StVG einhält: höchstens 0,25 kW und Abschaltung bei 25 km/h. Dann gelten die Vorschriften über Fahrräder.

Long John oder Longtail?

Ein Long John trägt vorn und ist übersichtlich, aber lang. Ein Longtail ist schmaler und wendiger, die Ladung sitzt hinter dir.

Kann ich ein Lastenrad leasen?

Ja, als Dienstrad wie jedes andere Pedelec – inklusive der Versteuerung mit 1 Prozent eines Viertels der UVP.

Worauf achte ich bei einem Klapprad?

Auf den Faltmechanismus: Er muss spielfrei sein und bleiben. Kleine Laufräder geben Unebenheiten deutlicher weiter.