Lastenrad und Klapprad: zwei Antworten auf zwei Fragen
Das Lastenrad
Ein elektrisches Lastenrad fällt unter dieselbe Ausnahme des § 1 Absatz 3 StVG wie jedes andere Pedelec: Die Vorschriften über Fahrräder gelten, es braucht weder Versicherungskennzeichen noch Fahrerlaubnis. Was sich ändert, ist alles Praktische.
Zwei Bauformen prägen den Markt. Ein Long John trägt die Last vorn zwischen Lenker und Vorderrad – übersichtlich, aber lang. Ein Longtail verlängert den Hinterbau – schmaler und wendiger, dafür sitzt die Last hinter dir. Beide sind beim zulässigen Gesamtgewicht ernst zu nehmen: Es steht im Handbuch und ist mit zwei Kindern und Einkauf schneller erreicht als gedacht.
Das Klapprad
Das Faltrad löst das Gegenteil: den letzten Kilometer nach dem Zug und die Frage, wohin mit dem Rad in einer kleinen Wohnung. Der Preis dafür sind kleine Laufräder, die Schlaglöcher deutlicher weitergeben, und ein Faltmechanismus, der ein Verschleißteil ist.
Beim Falter zählt der Mechanismus mehr als der Rahmen
Prüfe beim Probefahren, ob das Rad nach dem Falten von selbst stehen bleibt und ob die Verriegelungen ohne Werkzeug spielfrei nachzustellen sind. Ein Faltgelenk mit Spiel ist kein Komfortproblem, sondern ein Sicherheitsproblem – und bei einem Rad mit Motor trägt es mehr Kraft als bei einem ohne.